In Österreich ist es Gang und Gäbe, dass Winterreifen, welch den nächsten Winter nicht mehr überleben würden, im Sommer „zusammen gefahren“ werden. Doch
Achtung all jene, die den nächsten Urlaub in Italien geplant haben!
Denn in Italien ist es in der Zeit vom 16. Mai bis 14. Oktober verboten Reifen zu verwenden, die als Winterreifen (MS, M + S, M&S, Schneeflocke)
gekennzeichnet sind und wenn der Geschwindigkeitsindex nicht dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Index entspricht.
Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Die Behörden können jedoch auch die Sicherstellung des Fahrzeuges
bis zur Anbringung vorschriftsmäßiger Reifen anordnen. Also machen Sie Ihren Urlaub nicht unnötig teurer.
Der Geschwindigkeitsindex ist die letzte Zahl auf der Reifenbezeichnung.
z.B. Bezeichnung 185/65 R 15 H (H = 210 km/h)
Beispiel
Bauartgeschwindigkeit 200 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex H (210 km/h).
Zwischen 16. Mai und 14. Oktober muss der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen.
In der übrigen Zeit von Oktober bis Mai, ist es jedoch weiter erlaubt Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex bis Q (160 km/h) herunter zu verwenden.
Geschwindigkeitsindexe Info Tabelle
Klasse
|
Q
|
R
|
S
|
T
|
U
|
H
|
V
|
W
|
Y
|
km/h
|
160
|
170
|
180
|
190
|
200
|
210
|
240
|
270
|
300
|
Bitte auch auf die Fahrbewilligung (für Italien die sogenannte Delega) achten.
https://www.leaseplan.at/de/ich-bin-fahrerin/downloads/formulare
Ein angenehmes Stress- Straf - und Unfallfreies Arbeiten/Lenken und Urlauben in Italien.